Gasanschluss

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Neuanschluss

Möchten Sie Ihre Liegenschaft an das Gasnetz anschliessen?

Profitieren Sie von den Vorteilen einer Gasheizung und interessanten Konditionen. Gerne prüfen wir die Machbarkeit eines Gasanschlusses für Ihre Liegenschaft, zeigen Ihnen die einzelnen Schritte auf und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Kontaktieren Sie uns unter +41 62 858 xx xx oder via Kontaktformular.

Stilllegung / Rückbau Anschluss

Melden Sie uns Ihre anstehende Ausserbetriebnahme oder Rückbau/Stilllegung mit dem entsprechenden Formular. Zur Planung, Koordination und Umsetzung benötigen wir ab Antragseingang mindestens folgende Zeiträume zur Stilllegung der Anschlüsse:

30 Tage bei Gasanschlüssen
14 Tage zur Demontage von Zählern

Ausserbetriebnahme
Eine Ausserbetriebnahme ist nur für Anschlussleitungen in der Ausführung PE zulässig. Der Anschluss wird im Gebäudeinnern verzapft und der Zähler ausgebaut. Eniwa verrechnet pauschal CHF 250.00 (exkl. MwSt.) für die Arbeiten und administrativen Aufwendungen

Rückbau/Stilllegung
Die Anschlussleitung wird von der Hauptleitung abgetrennt. Für die Arbeiten von Eniwa werden dem Kunden pauschal CHF 1'250.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Tiefbau, Wiederherstellung Terrain usw. gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Auf Wunsch kann Eniwa die Arbeiten mit einem Partnerunternehmen koordinieren und ausführen.

Rückbauarbeiten am Haus sowie Arbeiten an Eniwa-Anschlüssen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen, bevor die Trennung vom Eniwa-Netz durchgeführt und dem Antragsteller als abgeschlossen gemeldet wurde.

Installationskontrolle

Aperiodische Kontrolle
Erdgasanlagen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen und werden durch qualifizierte Fachpersonen von Eniwa überprüft. Nach der Installationsanzeige (Meldepflicht des Installateurs) wird jede Gasinstallation auf fachgerechte Ausführung gemäss den gültigen Vorschriften und Richtlinien kontrolliert und freigegeben.

Nach der erfolgten Freigabe wird der Gaszähler für die individuelle Energieabrechnung montiert.

Periodische Kontrolle
Die Gaszähler werden in periodischen Abständen von 6, 10 und 14 Jahren zur Eichung ausgewechselt.

Bei diesen Kontrollarbeiten wird gleichzeitig auch die gesamte Erdgasinstallation auf Undichtheiten überprüft, damit die Betriebssicherheit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist. Die Kontrollen werden nach den Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) durchgeführt.

Gasgeruch im Gebäude - was ist zu tun?
  • Ruhe bewahren
  • Vermeiden Sie Rauch, Flammen oder Funken
  • Falls Sie Raucher sind: Drücken Sie sofort Ihre Zigarette, Zigarre oder Pfeife aus
  • Benutzen Sie keine elektrischen Geräte oder Schalter
  • Öffnen Sie sofort Fenster und Türen
  • Schliessen Sie alle Gashähne
  • Warnen Sie Ihre Mitbewohner (klopfen, nicht klingeln)
  • Verlassen Sie das Gebäude
  • Sofortige Meldung an Eniwa
  • Merkblatt Gasaustritt