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Preisreduktion Erdgas-/Biogas per 1. April 2019

22. März 2019

Aufgrund tieferer Energiepreise sinkt der Gaspreis per 1. April 2019 um 0.32 Rappen pro Kilowattstunde. Der Grundpreis und die CO2-Abgabe bleiben unverändert.

Preisreduktion Erdgas-/Biogas per 1. April 2019

Die Energiepreise am Grosshandelsmarkt sind im Laufe der letzten Monate gesunken. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Gasbeschaffungskosten der Eniwa AG aus. Nachdem auf Anfang des Jahres der Erdgas-/Biogaspreis erhöht werden musste, kann dieser wieder gesenkt werden. Dies führt für die Kundinnen und Kunden der Eniwa AG zu einer Preisanpassung per 1. April 2019. Der Arbeitspreis für Erdgas/Biogas sinkt um 0.30 Rp./kWh (exkl. MwSt.), respektive 0.32 Rp./kWh (inkl. MwSt.). Der Grundpreis und die CO2-Abgabe bleiben unverändert.

Biogas: klimaschonend und von der CO2-Abgabe unabhängig
Gleich bleibt auch der Biogasanteil von 10 Prozent. Eniwa mischt diese klimaschonende Energie dem Basis-Gasprodukt standardmässig bei. Biogas ist eine erneuerbare Energie und daher von der CO2-Abgabe befreit. Es steht den Kundinnen und Kunden frei, ihren Biogas-Anteil weiter zu erhöhen. Eine ökologische Aufwertung mit einem Biogas-Anteil von bis zu 100% ist jederzeit möglich. Je höher der gewählte Anteil an Biogas, desto umweltschonender wird die Energie.

Herkunft und Zusammensetzung
Die Schweiz importiert ihren gesamten Erdgasbedarf aus den umliegenden Ländern: Rund zwei Drittel werden in Westeuropa gefördert (EU-Länder und Norwegen). Die Eniwa AG mischt dem Erdgas standardmässig 10 Prozent Biogas aus Schweizer Produktion bei.

Das von Eniwa gelieferte Erdgas als Treibstoff enthält 20 Prozent Biogas. Erdgas als Treibstoff ist mit 1.12 Franken pro Liter Benzin-Äquivalent nach wie vor deutlich günstiger als Benzin und Diesel und verursacht eine wesentlich geringere Umweltbelastung (Feinstaub, NOx, CO2).