Ersetzen Sie jetzt Ihre alte und ineffiziente Beleuchtung.
Weil sie Quecksilber enthalten, verschwinden die Leuchtstofflampen per Ende Februar 2023 aus den Regalen.
Die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Betriebsgerät und alle ringförmigen T5-Leuchtstoffleuchten dürfen aufgrund der von der EU eingeführten Ökodesign-Richtlinien, kurz RoHS 2, ab Ende Februar nicht mehr verkauft werden. Ab dem 25. August 2023 gilt dies auch für die linearen T5- und T8-Röhren, welche insbesondere in grossen Räumen wie Tiefgaragen, Fabrik- und Lagerhallen im Einsatz sind.
Eine Übersicht, welche Leuchten per wann betroffen sind, finden Sie in der folgenden Grafik:
Beim Austausch der vorhandenen Beleuchtung gilt es verschiedene Kriterien zu beachten, da ein Ersatz nicht immer 1:1 nötig ist. Daher ist es ratsam, sich über das Nachfolgeprodukt rechtzeitig Gedanken zu machen. Dabei haben Sie die Option entweder die Leuchtmittel auszutauschen, die Leuchten zu ersetzen oder eine individuelle Lichtplanung mit uns auszuarbeiten.
LED-Leuchtensysteme sind die beste Wahl, wenn es darum geht, hohe Anforderungen zu erfüllen. Sie haben viele Vorteile:
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Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir die Bedürfnisse an das neue Lichtsystem, prüfen die Gegebenheiten vor Ort und stimmen die finanziellen und terminlichen Vorgaben ab.
Wir erarbeiten die passende Lösung für den Beleuchtungsersatz und erstellen das Detailkonzept, welches als Grundlage für Ihre individuelle Investitionsentscheidung gilt. Je nach Projekt umfasst dies auch eine Energieanalyse mit Effizienzberechnung und die Berechnung von Fördergeldern.
Sobald das Projekt genehmigt ist, geht es an die Umsetzung und die Inbetriebnahme der Anlage.
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Für Notfälle steht Ihnen unser Störungsdienst 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung.