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Kurs setzen für die Energiezukunft

23. April 2024

Das neue Stromgesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und vereinfachen. Am 9. Juni 2024 ist das Stimmvolk gefragt: Noch dieses Jahr entscheidet es über den sogenannten Mantelerlass. Hans-Kaspar Scherrer erklärt die Hintergründe.

Kurs setzen für die Energiezukunft

Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere für den Winter. Nach längeren Beratungen in National- und Ständerat stimmte das Parlament dem Gesetzespaket mit grosser Mehrheit zu.

Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, bedarf es einer umfassenden Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor. Der rasche Ausbau der inländischen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist zwingend. Die Netz- und Stromversorgungssicherheit erfordert weitere spezifische Massnahmen. Mit dem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schlägt der Bundesrat die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vor. Er schafft damit einen Rahmen, der Planungssicherheit und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion gibt. Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für Grossanlagen im nationalen Interesse vereinfacht und gegenüber lokalen Interessen priorisiert werden. Anlagen ausserhalb der heutigen Bauzonen erhalten bessere Rahmenbedingungen.

Nebst dem Modell des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sorgt die Lokale Energiegemeinschaft (LEG) für eine erweiterte Nutzung von Solarstrom. Überschüsse können damit über das Verteilnetz zu reduzierten Netznutzungskosten an die Nachbarn im Quartier verkauft werden.

Versorgungssicherheit als oberstes Ziel
Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes sowie den Beschleunigungsvorlagen für Solar- und Windenergie soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz beschleunigt werden. Gegen den Bau von weiteren Wasserkraftanlagen, die Vergrösserung von Stauseen, Errichtung von Wind- sowie alpinen PV-Anlagen kündigte der Landschaftsschutz Widerstand an. Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage kam zustande. Das Stimmvolk wird noch dieses Jahr abstimmen und die Weichen für die Schweizer Energiezukunft stellen. Entweder geht es in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung oder in Richtung Vergangenheit mit einer CO2-lastigen, fossilen Energieversorgung.

Ob die massiven Ausbauziele langfristig erreicht werden, ob neue Technologien wie Wasserstoff, neue Kerntechnologien oder tiefe Geothermie neue Chancen bieten, spielt in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch keine Rolle. Ob wir in den kommenden Jahren die Chancen im eigenen Land nutzen und damit die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit, die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in der Schweiz erhöhen können, hingegen schon. Dabei gilt es stets, alle Interessen abzuwägen: Kosten, Nutzen, Eingriffe in die Natur und Schutz der letzten unverbauten Gebiete der Schweiz. Unabhängigkeit im Energiebereich darf nicht unser Ziel sein. Versorgungssicherheit und eine Reduktion der Energieemissionen sind jedoch zwingend – so rasch wie möglich.



Wichtige Eckdaten zum Energiegesetz

  • Verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion
    35 Terawattstunden pro Jahr (TWh / a) bis 2035 und 45 TWh / a bis 2050. Zusätzlicher Ausbau der Wasserkraft auf 38 TWh / a.
  • Einsparung im Stromverbrauch
    2TWh bis 2035
  • Gesamt-Energieeffizienz
    Einsparungen von 13 % bis 2035 und 54 % bis 2050
  • Die Förderung von Produktionsanlagen für erneuerbare Energie wird bis 2035 mit einem Zuschlag von 2,3 Rp./ kWh verlängert.
  • Für die sichere Stromproduktion im Winter sollen 15 bereits definierte Wasserkraftprojekte mit Vorrang ausgebaut und zusätzliche 2 TWh Wasserkraftreserve für den Winter geschaffen werden.
  • Nutzung und Ausbau der Netze sollen kosteneffizienter werden, intelligente Steuerungen sorgen für mehr Netzsicherheit.
  • Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sollen mehrheitlich von der Eigenproduktion zu Herstellungskosten sowie von Energie aus PV-Anlagen profitieren.