Am 1. Januar 2018 hat die Laufzeit der Konzession 2018–2085 für das Wasserkraftwerk Aarau begonnen. Verschiedene Umstände haben Eniwa AG veranlasst, das Projekt für die Erneuerung des Kraftwerks Aarau zu überarbeiten.
Hauptziele der vorgesehenen Optimierung sind eine weitere Verbesserung der Fischgängigkeit der Kraftwerksanlage sowie, im Sinne der Energiestrategie 2050 des Bundes, eine nochmalige Produktionssteigerung von erneuerbarer Energie zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten. Sichtbare Hauptmerkmale des angepassten Projekts werden in architektonischer Hinsicht ein völlig neues Aussehen des Maschinenhauses und in landschaftlicher Hinsicht die beabsichtigte Entfernung des Mitteldamms im Kraftwerkskanal sein.
Das Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn führt zum angepassten Projekt eine 30-tägige, öffentliche Mitwirkung durch, die mit der Durchführung einer Orientierungsveranstaltung beginnt.
Öffentliche Orientierungsveranstaltung Donnerstag, 10. Januar 2019, 19 bis ca. 20.30 Uhr Eniwa AG (Vortragssaal), Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG
Programm · Begrüssung · Zielsetzung der öffentlichen Mitwirkung · Erneuerung Kraftwerk Aarau: Vorstellung des optimierten Projekts · Umweltverträglichkeit: Die in Arbeit stehenden Ergänzungen zur Hauptuntersuchung UVB · Fragen · Verfahren und weiteres Vorgehen
Die öffentliche Mitwirkung dauert anschliessend bis und mit Montag, 11. Februar 2019. In dieser Zeit können die Projektunterlagen an folgenden Orten zu den jeweils dort geltenden Bürozeiten von jedermann eingesehen werden: · Gemeindeverwaltung Eppenberg-Wöschnau, Dorfstrasse 36, Eppenberg · Gemeindeverwaltung Erlinsbach SO, Dorfplatz 1, Erlinsbach · Gemeindeverwaltung Niedergösgen, Dorfstrasse 50, Niedergösgen · Gemeindeverwaltung Schönenwerd, Oltnerstrasse 3, Schönenwerd · Amt für Raumplanung Kanton Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4500 Solothurn · Amt für Umwelt Kanton Solothurn, Werkhofstrasse 5, 4500 Solothurn · Stadt Aarau, Empfang Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau · Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage des Amts für Raumplanung Kanton Solothurn (www.arp.so.ch) elektronisch abrufbar. Für Mitwirkungseingaben steht online und an den Auflageorten ein Fragebogen zur Verfügung. Die Form von Eingaben und Kommentaren ist im Übrigen frei, jedoch haben Stellungnahmen schriftlich zu erfolgen und sind – gezeichnet oder anonym – bis spätestens Montag, 11. Februar 2019, zu richten an: Amt für Raumplanung Kanton Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn. Mail: arp@bd.so.ch