Ein Elektro-Sicherheitskonzept für Betriebsinhaber von Starkstromanlagen und die regelmässige Prüfung von elektrischen Geräten ist eine obligatorische Verpflichtung für jedes Unternehmen.
Die Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung StVo Art. 12) des Bundes verpflichtet Betriebsinhaber von Starkstromanlagen, für ihre Anlagen ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Das Konzept dient einerseits zur Instruktion des Betriebspersonals über betriebliche Handlungsabläufe, anderseits regelt es die technischen und zeitlichen Abläufe der Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der elektrischen Anlagen. Das Elektro-Sicherheitskonzept regelt weiter die personellen Berechtigungen und die Verantwortlichkeiten in ihrem Betrieb.
Die Eniwa AG bietet Ihnen ein modular aufgebautes, schlankes Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit ihrem Betrieb/Institution individuell auf ihre Bedürfnisse angepasst und ergänzt wird.
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In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der schweizerischen normativen Regel SNR 462638 geprüft werden - entweder durch einen hauseigenen Techniker oder durch einen externen, spezialisierten Dienstleister. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, welche vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden.
Was bedeutet das in der Praxis? Jeder Arbeitgeber der elektrisches Werkzeug wie Bohrmaschinen, Kreissägen, Elektro-Heizgebläse oder selbst eine Kaffeemaschine in Betrieb hat ist verpflichtet, regelmässig die Sicherheit dieser Geräte zu prüfen.