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Optimierung Kraftwerk Aarau: Information zum Projektverlauf

18. Februar 2020

Seit Januar 2018 befindet sich das Wasserkraftwerk Aarau in der dritten Konzessionsphase. Um sie optimal zu nutzen, plant Eniwa die Kompletterneuerung des Kraftwerks. Die Erneuerungspläne und Umweltmassnahmen wurden 2014 und 2015 bereits durch die Kantone Solothurn und Aargau genehmigt. Die Einsprachen gegen das Projekt wurden Ende 2016 vom Verwaltungsgericht Aargau vollständig abgewiesen. Aufgrund der in diesem Rechtsverfahren gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zur Fischwanderung, entschied sich Eniwa, das Projekt nochmals in zwei Bereichen anzupassen. Es fanden im Rahmen der Projektoptimierung mehrere Begleitgruppensitzungen, Informationsveranstaltungen und die öffentliche Mitwirkung im Kanton Solothurn statt. Mitte Juli 2019 reichte Eniwa schliesslich das vollständige Dossier des Kraftwerkprojekts mit seinen nun 58 Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, inklusive aller Projektoptimierungen und notwendigen Ergänzungen den beiden Kantonen Aargau und Solothurn zur Vorprüfung ein. Bevor das Projekt in die öffentliche Auflage geht, erfolgen letzte Anpassungen aus der Vorprüfung der kantonalen Bewilligungsbehörden.

Optimierung Kraftwerk Aarau: Information zum Projektverlauf

Die Kantone Aargau und Solothurn überreichten Eniwa Ende Januar 2020 die Beurteilung des Projektes durch die kantonalen Fachstellen. Diese bezeichnen den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) mit seinen ergänzenden Unterlagen als gute Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Die Kantone halten fest, dass die Untersuchungen fachlich kompetent ausgeführt wurden und im Bericht nachvollziehbar und klar strukturiert dargestellt werden. In der erhaltenen Beurteilung fordern die kantonalen Fachstellen weitere Anpassungen. Diese betreffen hauptsächlich den Umweltbereich, wie zum Beispiel die Wegführung in den Gebieten Grien und Netzbau und einzelne Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Die geforderten Anpassungen wird Eniwa bis Mitte 2020 prüfen, in Absprache mit den Kantonen Lösungen ausarbeiten und die daraus resultierenden Änderungen in das Projekt übernehmen. Die Umweltschutzfachstellen beider Kantone beurteilen in ihren Berichten, dass der UVB nach Übernahme der geforderten Anpassungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und das Vorhaben damit als umweltverträglich und umsetzungsfähig bezeichnet werden kann.

Weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Beurteilung durch die Umweltschutzfachstellen und Erhalt des raumplanerischen Vorprüfungsberichts Ende Januar, ist die kantonale Vorprüfung vollständig abgeschlossen. Die ursprünglich für Februar 2020 geplante öffentliche Auflage des Projektes wird, abhängig von den noch auszuführenden Anpassungen und von der Prüfung durch die Bundesbehörden, zwischen Herbst 2020 und Frühling 2021 stattfinden. Anschliessend werden die Projektanpassungen den Entscheidungsgremien in beiden Kantonen zur Bewilligung vorgelegt.

Teilprojekt Unterwerk Aarau
Damit das heutige Kraftwerk zurückgebaut und das neue Kraftwerk erstellt werden kann, muss vorab das neue Unterwerk an der Erlinsbacherstrasse erbaut und für die sichere Versorgung der Region Aarau in Betrieb sein. Da heute noch einige Netz- und Schaltfunktionen in den Gebäuden des Kraftwerks untergebracht sind, muss hier als erster Schritt eine vollständige Entflechtung durchgeführt werden. Erst nach dieser Anpassung kann mit dem Rückbau der Zentrale 2 gestartet werden. Ziel ist die Fertigstellung des Neubaus Unterwerk Aarau bis Mitte 2023. Bei diesem Teilprojekt muss die Eniwa AG auf Abhängigkeiten infolge Spannungsumstellung im 110 Kilovolt-Vorliegernetz Rücksicht nehmen.

Teilprojekt Dotierkraftwerk
Auf Basis des bereits bewilligten Projektes 2013 und der erteilten Konzession per 1.1.2018 wird im Sommer 2020 mit dem Bau des neuen, fischschonenden Dotierwasserkraftwerkes beim Wehr in Schönenwerd und dem Umgehungsgerinne im Schönenwerder Schachen als eine der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen begonnen. Es wird vor der eigentlichen Kraftwerkserneuerung fertiggestellt und in Betrieb genommen. Ein Dotierwasserkraftwerk stellt die effiziente Nutzung des Restwassers sicher. Das neue Restwasserregime mit der Verdoppelung von 10 m³/s auf 20 m³/s, saisonal abgestuft von 15 / 20 / 25 m³/s trat per 1.1.2020 in Kraft.

Verzögerungen führen letztlich zu höheren Stromkosten

Die Möglichkeit von dem zeitlich befristeten Bundesförderprogramm für die Grosswasserkraft zu profitieren, besteht alle zwei Jahre und ist von enormer Wichtigkeit für die wirtschaftliche Produktion von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft. Ohne die Beiträge aus dem Förderprogramm würde sich die Stromproduktion im Wasserkraftwerk verteuern, was sich wiederum auf den Strompreis und somit auf die Stromkosten jedes einzelnen Kunden auswirkt. Doch nebst den wirtschaftlichen Aspekten, ist die Produktionssteigerung auch ökologisch wichtig. Die Energiestrategie 2050 des Bundes, die ESAK-Initiative des Aarauer Stimmvolkes und die Eignerstrategie der Stadt Aarau geben Eniwa klare und auch demokratisch abgestimmte Zielsetzungen vor: Die Produktion von erneuerbarer Energie soll möglichst auch im Versorgungsgebiet ausgebaut werden. Mit einer Produktionssteigerung von über 20 Prozent, respektive mehr als 20 Gigawattstunden pro Jahr, trägt das Kraftwerksprojekt massgeblich zur Erreichung dieses Ziels bei.

Eniwa ist sich bewusst, dass insbesondere die komplette Entfernung des Mitteldamms zur Diskussion führt und nimmt die Bedenken der Bevölkerung ernst. Es wurden zahlreiche Alternativen zur Entfernung des restlichen Mitteldamms geprüft. Die dringend benötigte Steigerung der Stromproduktion im Kraftwerk kann jedoch nicht mit anderen Massnahmen erzielt werden. Ohne die aus der Kanaloptimierung resultierende Produktionssteigerung erzielt das Projekt nicht die erforderliche Menge von über 20 Prozent Mehrproduktion gegenüber heute, womit auch der Zugang zu den Fördermitteln des Bundes im Wert von über 30 Millionen entfällt. Die Stromproduktion im Wasserkraftwerk würde sich also verteuern, was sich wiederum auf den Strompreis und somit auf die Stromkosten jedes einzelnen Kunden auswirkt.

Die Schweizer Wasserkraft ist heute mit hohen Abgaben für Konzession und Heimfallverzicht belastet. Im Falle des Kraftwerks Aarau betragen die Abgaben über 2 Rappen pro Kilowattstunde. Diese hohen Abgaben auf Schweizer Wasserkraft (seit 2009), tragen massgeblich dazu bei, dass die Wasserkraftproduktion in der Schweiz unattraktiv geworden ist und die grossen Stromproduzenten aufgrund der tiefen europäischen Strompreise Verluste schreiben. Eine Flexibilisierung der Wasserzinsen und die Anpassung an die aktuellen Strompreise, wurden bisher vom Eidgenössischen Parlament abgelehnt. Zur Attraktivitätssteigerung der Schweizer Wasserkraft und bis zum Vorliegen einer neuen Wasserzinsregelung hat der Bund deshalb die befristete Förderung für Grosswasserkraft geschaffen.

 

Hintergrund des Kraftwerk-Projektes
Seit 1. Januar 2018 befindet sich das Kraftwerk Aarau in der dritten Konzessionsphase, welche rund 68 Jahre bis Ende 2085 dauern wird. Bereits im Herbst 2013 hatte Eniwa (damals IBAarau AG) das Erneuerungsprojekt Kraftwerk Aarau aufgelegt. Die baulichen Anpassungen und Erneuerungen sowie die Umweltmassnahmen wurden 2014, respektive 2015 von den beiden Kantonen Solothurn und Aargau genehmigt.

Es folgte eine Einsprache von Fischerei- und Umweltverbänden gegen das Projekt und die geplanten Fischauf- und insbesondere Fischabstiegslösungen. Diese Einsprache wurde 2016 vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vollständig abgewiesen. Aufgrund der im Rechtsverfahrenen gewonnenen Erkenntnisse zu den Anforderungen und Realisierungsmöglichkeiten für die verbesserte Fischwanderung, hat sich Eniwa entschieden, das Kraftwerksprojekt nochmals in zwei Bereichen anzupassen:

  • Neukonzept Maschinenhaus: Anstelle einer in zwei um 10 Jahre versetzte Etappen geplanten Turbinenerneuerung der Zentralen 2 und 1 werden neu drei neue, möglichst fischfreundliche Rohrturbinen eingesetzt und alle bestehenden Turbinen zurückgebaut. Die zweite Umbauetappe des Kraftwerks entfällt damit komplett.
  • Kompletter Rückbau Mitteldamm (Entfernung obere Hälfte bereits 2016 rechtsgültig bewilligt): Die optimale Nutzung und die Steigerung der Stromproduktion hat seit dem Entscheid zum Kernenergie-Ausstieg und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Der Bund hat sich entschieden, die bei den heutigen Strompreisen und Abgaben unwirtschaftliche Schweizer Wasserkraft mit Fördergeldern zu unterstützen, sofern an den heutigen Kraftwerksstandorten eine erhebliche Mehrproduktion von über 20 Prozent erreicht wird oder auch neue Standorte realisiert werden. Mit den neuen Rohrturbinen und der Kanaloptimierung (Entfernung untere Hälfte Mitteldamm und Strömungsoptimierung/Niederwasserrinne) kann die Produktion des Kraftwerks Aarau um über 20 Millionen Kilowattstunden oder über 20 Prozent gegenüber heute gesteigert werden. Mit dieser Menge können über 5000 Haushalte ganzjährig mit erneuerbarem Strom versorgt werden.

Mit der stets verfügbaren Laufwasserkraft ohne Ausfallstunden leistet Eniwa einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in der Region und zur Versorgungssicherheit generell.