Bei einer Strommangellage handelt es sich um eine «schwere Mangellage» nach Art. 102 der Bundesverfassung, in welcher der Bund für die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern wie Strom zuständig ist.
OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv.
Nur eine langanhaltende Strommangellage verlangt nach OSTRAL
Wie unterscheidet sich eine Strommangellage von einem Stromausfall?
Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.
Im Falle einer lang andauernden Strommangellage vollzieht OSTRAL die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen und lenkt das Stromangebot und die Stromnachfrage.
OSTRAL handelt nach den Bestimmungen der Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität.
Die Bewirtschaftungsverordnungen regeln
Die Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität können auf Basis des Landesversorgungsgesetzes LVG Teile des StromVG ausser Kraft setzen. Die Bewirtschaftungsverordnungen liegen in einem Entwurf vor. Die definitiven Verordnungen erlässt der Bundesrat erst im Falle einer Strommangellage.
BVO: Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität