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Strommangellage

Was ist eine Strommangellage?

Bei einer Strommangellage handelt es sich um eine «schwere Mangellage» nach Art. 102 der Bundesverfassung, in welcher der Bund für die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern wie Strom zuständig ist.

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv.

Nur eine langanhaltende Strommangellage verlangt nach OSTRAL

Szenario Strommanellage

Wie unterscheidet sich eine Strommangellage von einem Stromausfall?

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.


Was passiert bei einer Strommangellage?

Im Falle einer lang andauernden Strommangellage vollzieht OSTRAL die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen und lenkt das Stromangebot und die Stromnachfrage.

Angebotslenkung Verbrauchslenkung
Zentrale Steuerung der Stromproduktion Sparappelle an Wirtschaft und Bevölkerung
Zentrale Bewirtschaftung der Stauseen Verbrauchseinschränkungen und -verbote
Aussetzung des Handels Kontingentierung
Exporteinschränkungen Netzabschaltungen

OSTRAL handelt nach den Bestimmungen der Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität. 

Die Bewirtschaftungsverordnungen regeln

  • Verbote von bestimmten Elektrogeräten (z.B. Klimaanlage, Rolltreppe, Sauna)
  • die temporäre Aussetzung der freien Marktwirtschaft
  • die zentrale Steuerung der Kraftwerke
  • Einschränkungen und Verbot von Ausfuhr und Transit elektrischer Energie
  • Kontingentierung von elektrischer Energie für Grossverbraucher
  • rotierende Netzabschaltungen

Die Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität können auf Basis des Landesversorgungsgesetzes LVG Teile des StromVG ausser Kraft setzen. 
Die Bewirtschaftungsverordnungen liegen in einem Entwurf vor. Die definitiven Verordnungen erlässt der Bundesrat erst im Falle einer Strommangellage.


Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) bestimmt die Bereitschaftsgrade (BG) 1-3
und beantragt den Bereitschaftsgrad 4 beim Bundesrat

BG 1
Überwachung der Versorgungslage
BG 2
Alarmierung & erhöhte Bereitschaft
BG 3
Antrag zur Inkraftsetzung BVO
BG 4
Umsetzung BVO
Monitoring der Speicher und des Verbrauchs Einsparappelle an die Verbraucher, Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis (Aufgabe der Behörden, WL) Vernehmlassung Entscheid Inkraftsetzung (Aufgabe von Behörden, WL, Bundesrat) Verbot der Nutzung bestimmter Geräte
      Kontingentierung von Endverbrauchern
      Zyklische Abschaltungen von Stromnetzen
      Zentrale Steuerung des Schweizer Kraftwerkparks


BVO: Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität

Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung und der OSTRAL in den verschiedenen Bereitschaftsgraden

  Wirtschaftliche Landesversorgung des Bundes (WL) OSTRAL
BG 1       
  • «Normalzustand»
  • überwacht die Versorgungslage
  • eskaliert bei Anzeichen einer Mangellage
  • optimiert und aktualisiert Prozesse
  • instruiert und unterstützt VNB
  • kontaktiert und sensibilisiert Grossverbraucher
  • stellt Vorbereitung sicher
BG 2
  • kommuniziert Einsparappelle
  • überwacht Auswirkungen der Massnahme
  • informiert Öffentlichkeit
  • erstellt Einsatzunterlagen
  • überprüft Bereitschaft
  • stellt den operativen Betrieb sicher
BG 3
  • beantragt Inkraftsetzung der Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität
  • aktiviert und bestätigt die Bereitschaft der OSTRAL-Organisation
BG 4
  • ordnet Kontingentierung an (Basis BVO)
  • ordnet Abschaltungen an (Basis BVO)
  • überwacht Auswirkungen der Massnahmen
  • informiert Öffentlichkeit
  • vollzieht Kontingentierung der Grossverbraucher
  • setzt Abschaltungen in zwei Stufen um
  • steuert Kraftwerkseinsatz
  • unterstützt VNB in Kundenkommunikation

Für die Verbrauchslenkung im Bereitschaftsgrad 4 ist ein Massnahmenportfolio vorbereitet

Verbrauchslenkung Strommanellage